JonDonym
Speicherung von IP-Adressen offiziell illegal
Ein kürzlich erschienener Artikel auf Daten-Speicherung.de gibt eine besonders interessante rechtliche Bewertung: das Bundesjustiministerium hat mittlerweile bestätigt, dass IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen.
Ferner wird das geplante Gesetz, das die Speicherung von IP-Adressen in vielen Fällen dann doch ermöglichen sollte, nicht umgesetzt. Webseitenbetreibern in Deutschland ist es dadurch in Zukunft eindeutig verboten, die IP-Adressen ihrer Besucher zu loggen, ohne dass diese der Speicherung vorher explizit zugestimmt haben.
Dies sinn-entleert quasi auch die Vorratsdatenspeicherung: da Provider nicht die IP-Adressen aufgerufener Webseiten speichern dürfen, sondern lediglich die den Nutzern zugewiesenen IP-Adressen, kann mit legalen Mitteln kein Webseitenbesucher zurückverfolgt werden. Sollte dies doch einmal geschehen, sollte der Betroffene bei einer Klage gegen die entsprechende Webseite gute Erfolgchancen haben. Vielleicht wäre es sinnvoll, einige "Musterklagen" gegen illegal speichernde Seitenbetreiber zu führen, um auf die Rechtslage aufmerksam zu machen?
Einziger Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist nun noch, in E-Mails eingetragene Absender-Adressen zurückzuverfolgen. Bei Deutschen E-Mail-Providern mag standardmäßig die IP-Adresse in der E-Mail eingetragen sein. Dies kann der kluge E-Mail-Nutzer aber auch bereits dadurch umgehen, dass er einen E-Mail-Dienst (im Ausland) benutzt, der keine IP-Adressen in der Nachricht weiterleitet (z.B. Hushmail). Die Vorratsdatenspeicherung ist damit nur noch eines - ein Netz für "dumme" und "kleine" Fische.



