JonDonym
Illegale Datensammlung bei Behörden
Die Ergebnisse einer bisher nicht veröffentlichten Anfrage des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei Bundesbehörden zeigt, dass die meisten Bundesbehörden weiterhin illegal Daten über das Surfverhalten der Besucher in identifizierbarer Form aufzeichnen. Es werden die IP-Adressen gespeichert, nach welchen Stichworten gesucht wird... usw.
Dem BKA wurde untersagt, die eigene Webseite als Honeypot zu nutzen. Die Besucher dürfen dort nicht mehr identifiziert und in die Ermittlungen einbezogen werden. Das Bundesjustizministerium hat diese Praxis auf der eigenen Webseite eingestellt, nachdem der Justiministerin Ordnungshaft angedroht wurde.
Obwohl durch die Rechtsprechung eindeutig belegt ist, das die Ministerien keine Daten speichern dürfen, welche die Surfer identifizieren könnten, ändert sich die allgemeine Praxis nicht.
Eine Auswertung der Daten und die Identifizierung von Personen anhand der gespeicherten IP-Adressen ist ohne Richtervorbehalt jederzeit möglich: zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder auf Wunsch der Geheimdienste des Bundes und der Länder.
Wir raten zur Nutzung von Anonymisierungsdiensten beim Besuch dieser Webseiten.
Weitere Informationen bei www.daten-speicherung.de.



